Steuerverrechnung

Werden bei einer Rechnung AZs mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen abgezogen, so ergibt sich für die Mehrwertsteuer das Problem, dass entweder zuviel oder zuwenig Mehrwertsteuer angezahlt wurde, wenn man den Steuersatz der Schlussrechnung ansetzt. Diese Steuerdifferenz wird in der Zahlungstabelle und in der Rechnungstabelle automatisch verrechnet. Der Mehrwertsteuerbetrag entstpricht dann nicht mehr dem Prozentsatz, welcher der Rechnung zugrunde liegt. Der Betrag kann dabei sogar negativ werden.
Soll diese Verrechnung nicht automatisch vorgenommen werden, kann der Schalter „Mehrwertsteuer nicht verrechnen“ bei den Eigenschaften der Endsumme angehakt werden. Der Mehrwertsteuerbetrag entspricht dann wieder dem Basissatz der Rechnung. Die Korrektur der unterschiedlichen AZs muss dann jedoch manuell erfolgen.
Bei Fragen zur allgemeinen Behandlung von Abzügen mit verschiedenen Mehrwertsteuersätzen informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater, da dieses Thema schnell komplex werden kann.