GoBD mit HCS-Callico 4.1

GoBD – Information – Bleiben Sie auf dem neuesten Stand!
Für 2017 wurden die Vorgaben vom Gesetzgeber für die Nutzung von
EDV-Systemen stark verschärft. Die gute Nachricht für Sie: mit Callico
sind Sie auf der sicheren Seite.

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Daten zugriff (GoBD) wurden durch das Bundesministerium für Finanzen noch einmal verschärft. Konkret bedeutet dies,dass Ihre Auftragsbearbeitung steuerlich relevante Dateien, Dokumente und  Belege bereitstellenmuss. Nachfolgend erklären wir ihnen einige wichtige GoBD Neuerunge

 

Archivierung:
HCS-Callico legt die gedruckten Dokumente für Sie automatisch in einem
separaten Ordner ab. Dieses Dokument wird auch mit einer Prüfsumme versehen, so
dass die nach GoBD geforderte Unveränderbarkeit und Vollständigkeit gesichert ist.

 

IDEA-Export:
Bei der nächsten Betriebsprüfung übergeben Sie dem Prüfer einfach die
von Callico erzeugte Exportdatei.

ZugFerd-Standard:
Ihre PDF-Dokumente werden entsprechend dem ZugFerd-Standard
gesichert. Die nach GoBD geforderte maschinelle Auswertbarkeit wird dadurch gewährleistet.

Festschreibung Ihrer Dokumente:
Wenn Ihre Dokumente ohne Probedruck gedruckt
werden, können die Dokumente nicht mehr verändert werden. Dadurch wird die von der
GoBD geforderte Unveränderlichkeit der Dokumente gewährleistet.

Rechteverwaltung:
Mit dieser Funktion können Sie jedem Benutzer die nötigen Rechte
vergeben. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Mitarbeiter nur die gewünschten
Programmbereiche nutzen können.
Ab HCS-Callico 4.1 sind all diese benötigten Funktionen integriert.
Die Software für den Praktiker